Zusammenfassung: Die Rechtsansichten des BMF betreffen beispielsweise die Übertragung von § 31 EStG-verfangegenen Aktien auf eine vermögensverwaltende KEG, die Pensionsrückstellung, die Umgründungsschritte, die Folgen der Gewinnermittlung gem. § 4 Abs 3 Bei einer Kapitalgesellschaft und andere steuerliche Fragen.