Zusammenfassung: Der Beitrag geht zunächst auf die Regelungen über die Übertragung von Anteilen an einer GmbH nach dem russischen Recht im Allgemeinen ein. Im Weiteren wird auf die seit 2009 bestehende Möglichkeit eingegangen, Anteile unter einer aufschiebenden Bedingung zu erwerben. An dieser Stelle wird erörtert, warum diese Form des Anteilserwerbs flexibler ist als die gewöhnliche Form. Weiters findet sich eine Übersicht der russischen Rechtsprechung zu strittigen Fragen rund um den aufschiebend bedingten Anteilserwerb.

