Zusammenfassung: Im gegenständlichen Beitrag ist dargelegt, für welche betrieblich genutzten Kfz der Vorsteuerabzug in Rumänien ab 1.7.2012 eingeschränkt wird. Weiters wird über die Änderung der Kleinunternehmergrenze informiert.
Rechtsgrundlagen: Art 145 Abs 1 roSteuerGB; Art 145 Abs 3 roSteuerGB; Art 152 roSteuerGB

