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Ukraine - Gehörige Benachrichtigung von dem schiedsrichterlichen Verfahren

SchiedsgerichtsbarkeitJudikaturDipl.-Jur. Univ. Michael Wietzorek, LG Krefeld (Anmerkung)eastlex 2012, 159 - 160 Heft 4 v. 1.8.2012

Zusammenfassung: Im verfahrensgegenständlichen Rechtsstreit zwischen einer österreichischen AG und einer ukrainischen TOV legte letztere ein Rechtsmittel gegen die Vollstreckbarerklärung eines Schiedsurteils in der Ukraine ein. Das Rechtsmittelgericht traf in seinem Erkenntnis Feststellungen zur Beweislastverteilung im Schiedsverfahren sowie zu den Anforderungen an eine rechtskonforme Zustellung. Eine Anmerkung enthält weiterführende Informationen.

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