Zusammenfassung: Im verfahrensgegenständlichen Rechtsstreit zwischen einer österreichischen AG und einer ukrainischen TOV legte letztere ein Rechtsmittel gegen die Vollstreckbarerklärung eines Schiedsurteils in der Ukraine ein. Das Rechtsmittelgericht traf in seinem Erkenntnis Feststellungen zur Beweislastverteilung im Schiedsverfahren sowie zu den Anforderungen an eine rechtskonforme Zustellung. Eine Anmerkung enthält weiterführende Informationen.

