Zusammenfassung: Der Beitrag beschäftigt sich mit einer slowakischen Gesetzesnovelle. Diese sieht eine erweiterte Verpflichtung für Steuersubjekte vor, eine geänderte Steuererklärung einzureichen, für den Fall, dass eine eingebrachte Steuererklärung unrichtig oder unvollständig ist. Angeführt werden auch die Änderungen bei den Strafbestimmungen im Falle des Zuwiderhandelns.
Rechtsgrundlagen: § 16 skAO; §§ 154 ff skAO

