Zusammenfassung: Zunächst erläutern die Autoren, welche Kriterien das polnische Körperschaftssteuerrecht normiert, damit Aufwendungen als abzugsfähige Betriebsausgaben geltend gemacht werden können. Danach wird erörtert, welche Aufwendungen von der Abzugsfähigkeit jedenfalls ausgenommen sind. Ein weiterer Punkt widmet sich den Sonderregeln über Verbindungen von inländischen mit ausländischen Unternehmen (verbundene Personen), welche Steuerhinterziehung hintanhalten sollen. Am Ende finden sich eine Kurzzusammenfassung sowie weiterführende Links.

