Zusammenfassung: Der Beitrag beschäftigt sich mit einer Entscheidung in Russland zur Frage, wer in einem Kommissionsgeschäft das Risiko für die Nichterfüllung des Vertrags durch Dritte trägt. Bei der Ausführung eines staatlichen Bauvorhabens wurde der Subunternehmer des staatlichen Hauptunternehmers insolvent. In der Anmerkung wird auf Besonderheiten des russischen Rechts und auch auf verfahrensrechtlich interessante Umstände hingewiesen.

