Zusammenfassung: Der vorliegende Beitrag informiert über die Erleichterungen bezüglich der Berichtigung bereits abgeführter Mehrwertsteuerbeträge in Slowenien aufgrund der jüngst in Kraft getretenen Mehrwertsteuernovelle.
Rechtsgrundlagen: Art 39 siMWStG; Art 88b siMWStG; Art 88c siMWStG

