Zusammenfassung: Der vorliegende Beitrag informiert über das In-Kraft-Treten einer Regierungsvorlage, welche das rumänische SteuerGB ändert und zu einer Erhöhung der Gebäudesteuer im Eigentum juristischer Personen führt. Es wird auf die Höhe des Steuersatzes und auf diesbezügliche geltende Ausnahmen hingewiesen und erörtert, wie sich die Besteuerungsgrundlage berechnet.
Rechtsgrundlagen: § 253 roSteuerGB; § 255 roSteuerGB

