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Verrechnung von Betriebskosten durch die Hausverwaltung

SteuerrechtSonstigesDr. Simona Chirica, Rechtsanwältin in Bukarest; Dr. Michael Knaus, Steuerberater in Ljubljana; Lenka Lamacova; Elena Orlovskaya, Rechtsanwältin in Moskau; Edo Tuk, Steuerberater in Zagrebeastlex-SRa 2011/30eastlex-SRa 2011, 186 Heft 5 v. 1.10.2011

Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag behandeln die Autoren die Frage, ob die Betriebskostenabrechnung der Hausverwaltung eine Rechnung im Sinn des slowenischen Mehrwertsteuergesetzes darstellt und so zu einem Vorsteuerabzug berechtigt.

Rechtsgrundlagen: Art 63 siMWStG; Art 82 siMWStG; Art 107 siMWSt-DVO

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