Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag behandeln die Autoren die Frage, ob die Betriebskostenabrechnung der Hausverwaltung eine Rechnung im Sinn des slowenischen Mehrwertsteuergesetzes darstellt und so zu einem Vorsteuerabzug berechtigt.
Rechtsgrundlagen: Art 63 siMWStG; Art 82 siMWStG; Art 107 siMWSt-DVO

