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UKRAINE - Zur fehlerhaften Bezeichnung der zuständigen Schiedsgerichtsinstitution II

SchiedsgerichtsbarkeitJudikaturDipl.-Jur. Univ. Michael Wietzorek, Rechtsreferendar am LG Krefeldeastlex 2011/14eastlex 2011, 199 - 200 Heft 5 v. 1.10.2011

Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag stellt der Autor die Entscheidung des ukrainischen WAG dar, welche die Frage behandelt, welche Auswirkung die falsche Bezeichnung eines Gerichts in einer Schiedsklausel hat. Der Autor weist auf die ICC-Schiedsgerichtsordnung hin und nimmt zur Entscheidung kurz Stellung.

Rechtsgrundlagen: Art 8 uaIntSchiedsG; Art 6 ICC-Schiedsgerichtsordnung

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