Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag stellen die Autoren Ausnahmeregelungen betreffend die Absetzbarkeit von Betriebsausgaben und den Vorsteuerabzug für mehrwertsteuerliche Unternehmer nach rumänischem Recht dar, welche durch die Dringlichkeitsverordnung 2010/117 vom 23.12.2010 verlängert wurden.
Rechtsgrundlagen: DVO 2010/11 7 betr roSteuerGB; §§ 21, 48, 145 roSteuerGB

