Zusammenfassung: Vorliegender Beitrag befasst sich mit wichtigen Änderungen des tschechischen Steuerrechts, die durch die am 1.4.2011 in Kraft getretene Mehrwertsteuernovelle eingetreten sind. Es wird dabei auf die Änderungen bei der Mehrwertsteuerberichtigung und beim Vorsteuerabzug eingegangen, weiters wird über die Verlängerung des Vorsteuerberichtigungszeitraumes bei Immobilien und über die Haftung des Auftraggebers für die nicht abgeführte Mehrwertsteuer berichtet.

