Zusammenfassung: Vorliegender Beitrag spricht wesentliche Änderungen des rumänischen Steuerrechts an, das der Behörde bei unrichtigen und mangelhaften Steuererklärungen nunmehr das Instrument der indirekten Berechnungsmethode zur Verfügung stellt.
Rechtsgrundlagen: DVO 2010/11 7 bzgl Änderung und Ergänzung des Steuergesetzbuches; Art 109 roStPO

