Zusammenfassung: Welche Änderungen im rumänischen Gesetz über Handelsgesellschaften, im rumänischen Steuergesetzbuch und in der rumänischen Steuerverfahrensordnung erfolgt sind, um steuerliche Mehreinnahmen zu erzielen und durch schärfere Bestimmungen die Hinterziehung von Steuern hintanzuhalten, darüber informieren Popa und Chiriac im vorliegenden Beitrag. Die Verfasserin beleuchten va die neuen Regeln betreffend der Nachweis des Sitzes von Handelsgesellschaften, die für rumänische Unternehmen im Falle einer EU-weiten Geschäftstätigkeit nunmehr geltende Eintragungsverpflichtung in das sog. Register der innergemeinschaftlichen Unternehmen und die neuen Haftungsbestimmungen im Insolvenzfall.

