Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird über eine Entscheidung des bulgarischen OKG berichtet, in dem es um die Frage der Sittenwidrigkeit von in Handelsverträgen zwischen Unternehmern vereinbarten Vertragsstrafen ging. Das bulgarische Gericht stellte dabei ua fest, inwieweit Vertragsstrafen, sofern sie ohne Zeitbegrenzung oder Höchstgrenze vereinbart wurden, als sittenwidrig zu beurteilen sind. Das Gericht äußerte sich außerdem dahingehend, inwieweit Vertragsstrafen in übermäßiger Höhe wirksam sind und, auf welche Merkmale bei der Beurteilung der Sittenwidrigkeit abzustellen ist. Mit Anmerkungen von Neli Nedkova, die ua angibt, welche Zweifelsfragen trotz der Entscheidung des bgOKG offen bleiben.

