Zusammenfassung: In gegenständlicher Entscheidung befand das WG in Moskau, ob iR der Feststellung des Kontrollerwerbs über strategische Gesellschaften die Beteiligungsverhältnisse verschiedener ausländischer Staaten kumuliert betrachtet werden müssen. Das russische Gericht äußerte sich dabei ua zum Terminus des "ausländischen Investors" gem dem ruStratG iVm dem ruAuslInvG sowie zur Frage der Genehmigungspflicht bzw. des Erwerbsverbots. Mit Anmerkungen von Alex Stoljarskij und Rainer Wedde.

