Zusammenfassung: In gegenständlicher Entscheidung ging es um die Frage, ob die Einberufung einer Gesellschafterversammlung dann als regelwidrig zu beurteilen ist, wenn die zeitliche Angabe über eine mögliche Ersatzversammlung (wiederholte Versammlung) in der Ladung fehlt. Mit Anmerkungen von Herbert Küpper.
Rechtsgrundlagen: § 153 Abs 4 huGesG

