Zusammenfassung: Die in Kroatien geltenden Regelungen im Hinblick auf Massenentlassungen bilden den Inhalt des vorliegenden Beitrags von Unterrieder und Cukon. Die Verfasser geben dabei an, wann die besonderen Informations- und Konsultationspflichten im Hinblick auf die Freisetzung von Arbeitnehmern gelten und beleuchten außerdem die seitens des Arbeitgebers zu berücksichtigenden Regelungen betreffend die Konsultation mit den Arbeitnehmervertretern, das Erstellen von Versorgungsprogrammen für die überzähligen Arbeitnehmer und deren Übermittlung an das Arbeitsamt sowie betreffend der Fristenlauf für Kündigungen. Darüber hinaus führen sie auch an, mit welchen Sanktionen der Arbeitgeber im Falle der Nichteinhaltung dieser Bestimmungen zu rechnen hat.

