Zusammenfassung: Der Beitrag informiert dahingehend, ob in Ungarn in Hinkunft Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit hoher PS-Zahl einer Vermögensbesteuerung unterliegen. Wenn ja, wie hoch ist der Jahresbetrag der Vermögenssteuer? Wer ist im Falle von geleasten Pkws Steuerschuldner? Was ist daher bei Leasingverträgen zu beachten? Kann nach ungarischem Recht die KfZ-Steuer auf die Vermögenssteuer angerechnet werden?

