Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über einen Beschluss der gesamten Finanzkammer des polnischen Obersten Verwaltungsgerichts, die darin Klarstellungen im Hinblick auf die Berechnung der in der plAO normierten Dreimonatsfrist für die sog. "stille" Einzelerledigung getroffen hat. Im Beitrag wird ua kurz erklärt, was unter der sog. "stillen" Einzelerledigung zu verstehen ist.

