Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert über Änderungen im bulgarischen Umsatzsteuergesetz im Bezug auf die Frist, in der ein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann und betreffend die Vorsteuerrückerstattung.
Rechtsgrundlagen: Art 72 bgUStG; Art 92 bgUStG

