Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert über die nunmehr (infolge der Umsetzung der sog. Dienstleistungsorts-Änderungs-Richtlinie 2008/8/EG in tschechisches Recht) geltende Grundregel betreffend der Leistungsort. Welche Ausnahmen von dieser Grundregel sind vorgesehen?
Rechtsgrundlagen: GesetzNr 2009/489 Slg; RL 2008/8/EG , ABl L 2008/44, 11-22; § 9 czUStG

