Zusammenfassung: Besteht in Rumänien die Pflicht, sämtliche Formulare, die die Körperschaftsteuererklärung betreffen, von einem Steuerberater bestätigen zu lassen? Wenn ja, gibt es davon Ausnahmen?
Rechtsgrundlagen: Art 83 Abs 5-8 roRegierungsVO Nr 2003/92

