Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über eine Änderung im slowakischen Steuerrecht im Hinblick auf die Steuererklärungsabgabefrist. Berichtet wird ua darüber, inwieweit auch in Zukunft das Finanzamt einer Verlängerung der Einkommensteuerabgabefrist zustimmen muss, wie lange die Abgabefrist maximal verlängert wird und ob diese Möglichkeit der Fristerstreckung auch für jene Steuerpflichtige gilt, die Einkommen aus dem Ausland beziehen. Informiert wird weiters dahingehend, ab wann die Neuregelung für juristische Personen und für natürliche Personen gilt und ob diese auch auf jene Steuerpflichtige Anwendung findet, die sich im Konkurs (in Liquidation) befinden.

