Zusammenfassung: Der Beitrag informiert darüber, inwieweit es im ungarischen Umsatzsteuerrecht zu einer Neuerung betreffend der Leistungsort bei Restaurations- und Cateringleistungen gekommen ist. Welcher Ort gilt als Leistungsort bei jenen Restaurationsleistungen, die im Zuge von innergemeinschaftlichen Personenbeförderungen in Bahnen, Schiffen oder Flugzeugen erbracht werden?
Rechtsgrundlagen: § 38 huUStG

