Zusammenfassung: Der Beitrag informiert darüber, wie in der Slowakei bei beschränkt Steuerpflichtigen, die weder der doppelten Buchführungspflicht unterliegen, noch freiwillig Bücher führen, die Steuerbemessungsgrundlage zu ermitteln ist.
Rechtsgrundlagen: skGesetz 2009/504 Slg; skEStG; skStGebVwG; skBuchhaltungsG

