Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über ein Urteil des Woiwodschaftlichen Verwaltungsgerichts in Warschau aus dem Oktober 2009, in dem sich das Gericht mit Fragen betreffend die polnischen Unterkapitalisierungsregeln iZm der diskriminierenden Behandlung eines Auslandsdarlehens zu befassen hatte. Im Beitrag wird auch auf die Signifikanz dieses Urteils hingewiesen va im Bezug auf die Steuererklärungen des Jahres 2004 und deren Berichtigung sowie bezüglich der Steuerrückerstattung.

