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Novelle des Gesetzes über die Steuer- und Gebührenverwaltung

SteuerrechtGesetzgebungDipl.-Kfm. Dominik Klemens, StB, Consultant bei TPA Horwath Sztuba Kaczmarek (Polen); Ing. Balázs Mayer, Steuerberaterassistent bei TPA Horwath Consulting Kft. in Budapest; Ing. Lenka Polanska, Senior Manager bei TPA Horwath Notia Tax s.r.o. (Prag); Ing.eastlex-SRa 2009/53eastlex-SRa 2009, 232 - 233 Heft 6 v. 1.12.2009

Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über die Novellierung des Steuerverwaltungsgesetzes in Tschechien im Hinblick auf die nunmehr erfolgte gesetzliche Verankerung der für die Finanzbehörde geltenden Begründungspflicht für Entscheidungen, sofern sie sich von den Behauptungen des Steuerpflichtigen unterscheiden. Außerdem wird über eine weitere Neuregelung berichtet, die bestimmt, dass im Falle des Erlasses eines Bescheides, der wegen einer Betriebsprüfung abgeändert wurde, einer seitens des Steuerpflichtigen dagegen erhobenen Berufung eine aufschiebende Wirkung zukommt betreffend die Fälligkeit der nachzuzahlenden Steuer.

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