Zusammenfassung: Der Beitrag beschäftigt sich mit der Aufhebung eines Schiedsspruchs in Serbien. Im Anlaßfall wurde am 1.3.2005 die Aufhebung eines Schiedsspruchs vom 28.1.2005 beantragt. Am 10.6.2006 ist hierfür ein Gesetz in Kraft getreten, das die Möglichkeiten für die Aufhebung eines Schiedsspruchs näher definiert.
Rechtsgrundlagen: Art 58 rsSchiedsG; Art 485 Abs 1 rsZPO

