Zusammenfassung: Der Beitrag beschäftigt sich mit einer Klage über die Rückerstattung eines in Montenegro ausgegebenen Darlehens in einer ausländischer Währung, die in einem Staat offizielles Zahlungsmittel war. Im Anlaßfall wurde die Klage auf Zahlung von EUR 8000,-- bei einem Gericht eingebracht, das sich örtlich unzuständig erklärte. Danach wurde der Kläger an ein Gericht in Belgrad weiter verwiesen, wo die Klage aber verworfen wurde, da die Forderung in der Klage nicht in der Währung Dinar angegeben wurde.

