Zusammenfassung: Der Beitrag berichtet über eine neue Regelung im slowenischen Steuerrecht betreffend die Bemessungsgrundlage für Körperschaftsteuervorauszahlungen. Berichtet wird ebenso, inwieweit diese Neuregelung für Steuerpflichtige mit abweichendem Wirtschaftsjahr zur Anwendung kommt. Zur Verdeutlichung der Folgen, die die neue Bestimmung im Falle eines abweichenden Wirtschaftsjahres hat, findet sich abschließend ein praktisches Beispiel.

