Zusammenfassung: In ihrem Beitrag befassen sich Kovacevic und Bakic mit der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von ausländischen Unternehmern, die in Bosnien-Herzegowina steuerpflichtige Umsätze erzielen. Welche Steuerbehörde ist für Unternehmer aus dem Ausland zuständig? In welchen Gesetzen finden sich die für ausländische Unternehmer relevanten Bestimmungen? Wer gilt nach dem Umsatzsteuergesetz Bosnien-Herzegowinas als ausländischer Unternehmer? Die Verfasser informieren weiters ua darüber, inwieweit Unternehmer aus dem Ausland zu einer umsatzsteuerlichen Registrierung sowie zur Bevollmächtigung eines Fiskalvertreters verpflichtet sind ebenso wie über die bei der Abgabe der Umsatzsteuererklärungen und der Abfuhr der USt einzuhaltenden Fristen, über die gesetzlichen Einschränkungen im Hinblick auf die Vorsteuerrückerstattung, über die für die Erstattung der Vorsteuern erforderlichen Unterlagen und über die gesetzlichen Bestimmungen zu Reverse-Charge-Umsätzen.

