Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert über eine Neuregelung betreffend die für ungarische Arbeitgeber gegenüber der ungarischen Steuerbehörde geltende Pflicht zur Anmeldung von Arbeitnehmern, die außerhalb Ungarns ansässig sind, nach Ungarn entsendet werden und dort steuerpflichtigen Tätigkeiten nachgehen.

