Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über die in der Tschechischen Republik mit 1. Jänner geltenden Neuregelungen betreffend die Ermittlung der Einkommensteuer für Arbeitnehmer, die einer mit der tschechischen Sozial- und Krankenversicherung vergleichbaren Pflichtversicherung im Ausland unterworfen sind sowie betreffend die Ermittlung der Einkommensteuer für jene in der Tschechischen Republik nicht unbeschränkt Steuerpflichtigen, die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit beziehen und in Tschechien der Quellensteuerabzugsbesteuerung unterliegen.

