Zusammenfassung: Das polnische OG äußerte sich in dieser Entscheidung zu Fragen betreffend der Eintritt der Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche, die Gläubiger einer Kapitalgesellschaft gegen den Geschäftsführer dieser Gesellschaft geltend machen. Nach welchen gesetzlichen Vorschriften sind derartige Ansprüche zu beurteilen? Welcher Verjährungsfrist unterliegen diese Schadenersatzansprüche? Mit einer Anmerkung von Dr. Patsch zu den in Polen geltenden Bestimmungen betreffend die Haftung von GmbH-Geschäftsführern gegenüber den Gesellschaftsgläubigern.

