Zusammenfassung: In ihrem Beitrag befassen sich RA Bauer und RA Miljkovic mit den in Bosnien-Herzegowina geltenden gesetzlichen Regelungen zur Fusionskontrolle. Sie beleuchten dazu den Terminus des Zusammenschlusses im bosn Wettbewerbsrecht, zeigen auf, welche Ausnahmen das bosn Recht vorsieht, beleuchten die bei Zusammenschlüssen von Unternehmen geltende Anmeldepflicht bei Überschreiten eines bestimmten Schwellenwerts und führen die im Fusionskontrollverfahren zuständige Behörde an. Sie erläutern das Verfahren betreffend die Anmeldung eines beabsichtigten Unternehmenszusammenschlusses ebenso wie das darauffolgende Prüfverfahren durch die Kartellbehörde. Abschließend führen sie aus, welche rechtlichen Folgen eine unterlassene Anmeldepflicht hat und machen einen Ausblick auf die weitere Entwicklung im Bereich des Wettbewerbs- und Kartellrechts in Bosnien-Herzegowina.

