Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert über die in der DringlichkeitsVO Nr 91 vorgesehenen Änderungen im Bereich des rumänischen Steuerrechts betreffend die Besteuerung von Einkommen aus Dividenden, die eine rumänische Handelsgesellschaft an juristische Personen mit Sitz außerhalb Rumäniens aber innerhalb des EWR ausschüttet. Welcher Quellensteuersatz ist hierfür in Rumänien nunmehr vorgesehen? Weshalb war eine Änderung der Quellenbesteuerung notwendig geworden? Welche Änderungen sind betreffend die Vortragsfähigkeit von Verlusten vorgenommen worden?

