Zusammenfassung: Seit 1.1.2008 sind auf Bau-, Instandhaltungs-, Reinigungs-, Reparatur-, Umbau- und Abbaudienstleistungen iZm Liegenschaften die Bestimmungen der Reverse-Charge-Besteuerung anzuwenden. Zur Vereinfachung der dadurch entstandenen Unklarheiten und Probleme, trat mit 1.5.2008 eine neue Regelung in Kraft. Der Beitrag informiert kurz über diese.
Rechtsgrundlagen: § 8 Gesetz 2008/VII über die Modifizierung der Steuergesetze

