Zusammenfassung: Mit 1.3.2008 trat das neue bulgarische Zivilprozessrecht in Kraft. Ziel der Reform war insbesondere die Einführung des Prinzips der Verfahrenskonzentration. Dadurch soll die Effizienz der Rechtsprechung gesteigert werden. Der Autor bespricht in seinem Beitrag zunächst die neuen Grundsätze des Verfahrens und widmet sich dann der Gliederung des neuen bgZPK.
Rechtsgrundlagen: Art 133 bgZPK; Art 146 bgZPK; Art 266 bgZPK

