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Bestimmte Leistungen iZm Immobilien unterliegen der Reverse-Charge-Besteuerung

SteuerrechtBaka; Chirica; Grzeskowiak; Knaus; Kovacs; Soltysova; Trampusch; Vimmerovaeastlex-SRa 2008/9eastlex-SRa 2008, 35 Heft 1 v. 1.2.2008

Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag befaßt sich mit dem ungarischen Reverse-Charge-Besteuerungssystem, das seit 1.1.2008 u.a. auf Bau-, Instandhaltungs-, Reinigungs- oder Reparaturdienstleistungen im Zusammenhang mit Liegenschaften anzuwenden ist.

Rechtsgrundlagen: § 142 Abs 1b Gesetz 2007/CXXXIII über die USt

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