Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag befaßt sich mit dem ungarischen Reverse-Charge-Besteuerungssystem, das seit 1.1.2008 u.a. auf Bau-, Instandhaltungs-, Reinigungs- oder Reparaturdienstleistungen im Zusammenhang mit Liegenschaften anzuwenden ist.
Rechtsgrundlagen: § 142 Abs 1b Gesetz 2007/CXXXIII über die USt

