Zusammenfassung: Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob ein GmbH-Geschäftsführer, der eine persönliche Forderung gegenüber der GmbH hat, von den anderen Geschäftsführern die anteilige Befriedigung seiner Forderung begehren kann, wenn alle Voraussetzungen für einen solchen Anspruch formell gegeben sind.
Rechtsgrundlagen: Art 299 plHGG; Art 362 plZGB; Art 376 plZGB

