Zusammenfassung: Der Kurztext informiert über eine Entscheidung des Warschauer Verwaltungsgerichts zur Abgrenzung Unsatzsteuer - Sonderverkehrssteuer. Unterliegt ein Darlehen, das von einem Unternehmen gewährt wird, dessen Unternehmensgegenstand keine Finanzierungstätigkeiten umfasst, der Umsatzsteuer oder der Sonderverkehrssteuer?
Rechtsgrundlagen: Art 2 plSZHG

