Zusammenfassung: Der Beitrag bietet eine Übersicht über die Eckpunkte des bulgarischen Gesetzes über das Internationale Privatrecht, das die Rahmenbedingungen für die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen festlegt und stellt dar, welche Rechtsänderungen durch den EU-Beitritt Bulgariens zu berücksichtigen sind. Stellung genommen wird in diesem Zusammenhang auch zur Zuständigkeit der bulgarischen Vollstreckungsorgane und zur Anerkennungs- und Vollstreckungsfähigkeit ausländischer Schiedssprüche und Urkunden.

