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Erfolgshonorare unzulässig

ZivilrechtRainer Wedde (Glosse)eastlex 2007/6eastlex 2007, 94 - 95 Heft 2 v. 1.2.2007

Zusammenfassung: Das ruVerfG betont die Unzulässigkeit der Vereinbarung eines Erfolgshonorars in Dienstleistungsverträgen (in concreto über Rechtsberatungs- und -vertretungsleistungen.

Rechtsgrundlagen: Art 779 Pkt 1 ruZGB; Art 781 Pkt 1 ruZGB

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