Zusammenfassung: Die Agentur zum Schutz des Marktwettbewerbs qualifiziert die Einstufung von Haushalten in Verbraucherkategorien und die darauf aufbauende Differenzierung der Verrechnungspreise für Wasserversorgungs- und Abwasserkosten als sachlich nicht zu rechtfertigenden Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.
Rechtsgrundlagen: Art 17 hrWettbewG

