Zusammenfassung: Der Autor beschreibt die Eckpunkte und den sachlichen und persönlichen Geltungsbereich des Abkommens über die soziale Sicherheit mit Bulgarien, das am 01.04.2006 in Kraft getreten ist. In diesem Zusammenhang nimmt er auch zum Grundprinzip der Gebietsgleichstellung sowie die Rahmenbedingungen für die Versicherungsfälle er Krankheit, Mutterschaft, Invalidität, Berufskrankheiten und Arbeitslosigkeit Stellung. Erwägungen zur vorgesehenen behördlichen Kooperation und den verfahrensrechtlichen Bestimmungen runden den Beitrag schließlich ab.

