Zusammenfassung: Eine polnische Prozessvollmacht umfasst auch die Befugnis des Rechtsanwaltes, eine Untervollmacht zu erteilen. Diese kann nicht nur gegenüber anderen Rechtsanwälten, sondern auch gegenüber Rechtsberatern erfolgen.
Rechtsgrundlagen: Art. 21 plRechtsberaterG; Art. 91 Pkt. 3 plZPO

