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Polen-Aufwandersatz des Pächters gegen Käufer des Pachtgegenstandes

Internationales RechtPatsch, Dr. Alexander, Rechtsanwalt, Wieneastlex 2006/1eastlex 2006, 45 Heft 1 v. 1.1.2006

Zusammenfassung: Wenn ein Pächter Aufwendungen zur Verbesserung des Pachtgegenstandes getätigt hat, in der Folge aber der Pachtgegenstand veräußert wird und der neue Eigentümer den Pachtvertrag kündigt, kann dem Pächter ein Anspruch auf Aufwandsersatz zukommen. Dieser richtet sich nicht gegen den alten, sondern den neuen Eigentümer.

Rechtsgrundlagen: Art. 676 plZGB; Art. 677 plZGB

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