Zusammenfassung: Nur die Rechnung selbst berechtigt zur Vorsteuerrückerstattung. Eine Faxkopie ist nicht das Original einer Rechnung und berechtigt daher auch nicht zum Vorsteuerabzug.
Rechtsgrundlagen: Art. 19 Abs. 1 Pkt. 1 plUStG
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Zusammenfassung: Nur die Rechnung selbst berechtigt zur Vorsteuerrückerstattung. Eine Faxkopie ist nicht das Original einer Rechnung und berechtigt daher auch nicht zum Vorsteuerabzug.
Rechtsgrundlagen: Art. 19 Abs. 1 Pkt. 1 plUStG
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